Naja, wie schon erwähnt übernimmt die
Teilkasko bei Glasbruch normalerweise den Schaden und das ist ja im beschriebenen Fall passiert. Es ist relativ klar zu sehen, dass ein Stein den Schaden an der Windschutzscheibe verursacht hat und somit muss man da nicht mehr viel beweisen. Im hier beschriebenen Fall hätte ich auf die Anzeige verzichtet, weil man kann ohnehin nicht zu 100% beweisen, dass der Stein von einem anderen Fahrzeug oder einem Anhänger gekommen ist, das ist verlorene Mühe und Zeit.