Generell schon, wie hart die Strafe ausfällt, liegt wie immer im Ermessen (Symphatie aber auch Fachwissen) der kontrollierenden Beamten. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass dann meist der Ausgang weiterer Kontrollen (Alkohol, Geschwindigkeit etc...) das weitere Vorgehen bestimmen...

Wenn du die Zusatzbeleuchtung über die Türkontakte (oder Kofferraumklappe) schaltest, diese also während der Fahrt garantiert ausgeschaltet sind, sollten sie TÜV-technisch kein Problem darstellen. Auch wenn man die Beleuchtung von draußen garantiert nicht sieht, war es, zumindest vor ein paar Jahren, noch erlaubt.
Ich hatte "damals" sehr schwache Neon-Kathoden im Fußraum und als Kofferraumbeleuchtung, beides wurde beim TÜV nicht moniert (oder einfach übersehen?...). Heute würde ich sowas aber mit dem zuständigen TÜV-ler klären, denn wenn mal ein Unfall passiert, kann sich das im schlimmsten Fall auf den Versicherungsschutz auswirken, und das kann seeehr teuer werden.